Hygieneplan

Hygieneplan der

Melanchthon Grundschule

 

1. Allgemeine Grundsätze

In der Melanchthon Grundschule lernen derzeit ca. 240 Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden von 15 Stammlehrern, 5 Gastlehrern und einer kirchlichen Lehrkraft unterrichtet. Zudem befinden sich einige Horterzieher im Schulgebäude, da mehrere Zimmer in Parterre doppelt genutzt werden.

Unterstützend stehen uns eine Schulsozialarbeiterin sowie eine Schulassistentin zur Seite.

Um die Gesunderhaltung dieser Personen sicherzustellen, wird ein Hygieneplan aufgestellt.

Grundlage des Hygieneplanes bilden die örtlichen Vorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und die entsprechenden DIN- Normen.

Der Hygieneplan ist im Schulprogramm für alle jederzeit einsehbar. Eine rege Zusammenarbeit zwischen Hort, Schule und Schulträger ist unabdingbar.

Der Schulleiter trägt gemeinsam mit der Sicherheitsbeauftragten Frau Buschmann die Verantwortung für die Überwachung und Einhaltung der festgelegten Vorschriften.  Insbesondere haben diese Personen dafür Sorge zu tragen, dass jährliche Hygienebelehrungen durchgeführt und dokumentiert werden, der Hygieneplan bei Bedarf – mindestens jedoch im Abstand von einem Jahr – aktualisiert und den Elternsprechern zur Kenntnis gegeben wird.

Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz und zum Hygieneplan sind am Anfang jedes Schuljahres durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.

 

1.1 Besonderheiten zum Standort des Gebäudes; Räume und Ausstattungen

Die Melanchthon Grundschule befindet sich im südlichen Teil der Stadt Görlitz. Das Hortgebäude befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Schulhofes und bietet Platz für 120 Kinder. Die Betriebserlaubnis für den Hort umfasst 200 Kinder, sodass 80 Kinder im Schulgebäude in Klassenzimmern betreut werden müssen. Das Schulgebäude umfasst die Grundschule und die Oberschule. Die Schüleranzahl der Oberschule beträgt ca. 450 Schüler. Daher entsteht im gesamten Schulgebäude eine erhöhte Lärmbelastung. Die Unterrichts- und Pausenzeiten der Oberschule unterscheiden sich von denen der Grundschule, sodass auch das Klingelzeichen eine zusätzliche Lärmbelastung darstellt.

Auf dem Schulhof befinden sich einige Rabatten, die mit ungiftigen Pflanzen gestaltet werden. Auf der Kräuterschnecke werden ebenfalls nur ungefährliche, essbare Kräuter angepflanzt. Geerntetes darf nur gewaschen verzehrt werden. Schülerinnen und Schüler arbeiten mit Schürze, festem Schuhwerk, Gartenhandschuhen/ Gummihandschuhen. Schmuck und störendes Beiwerk sind vor der Stunde abzulegen. Nach dem Unterricht ist jedem Schüler genug Zeit zum Reinigen und Umkleiden einzuräumen.  Auf dem Schulhof sammelt sich das Regenwasser nach längeren Regenfällen in den Unebenheiten des Bodens, sodass ein spielerisches Bewegen auf den Schulhof kaum möglich ist. Da die Pfützen sehr groß werden und das Wasser nur langsam verdunstet, gibt es regelmäßig Vorfälle, in denen sich Kinder stark beschmutzen bzw. nass werden.

Für die Sauberkeit (z.B. Laubfegen, Verschmutzungen beseitigen…) und Ordnung (Schnee schieben, Gefährdungen erkennen und melden…) auf dem Schulhof sind die Hausmeister zuständig.

In den Eingangsbereichen liegen Schmutzfangmatten, die regelmäßig von den Hausmeistern gereinigt werden und nach einiger Zeit zur gründlichen Reinigung von einer Firma ausgewechselt werden. Die Schmutzfangmatten sind besonders in den Wintermonaten sehr wichtig um Rutschgefahr zu vermeiden und das Schulhaus sauber zu halten.

Im gesamten Schulhaus ist das Tragen von Hausschuhen Pflicht, um eine unnötige Staub- und Schmutzbelastung zu verhindern.

Die Klassenräume sind mit Linoleum ausgelegt. Der Boden der Flure besteht überwiegend aus Fliesen. Im oberen Stockwerk befindet sich ein Steinboden. Die Treppen bestehen ebenfalls aus Stein. In einigen Räumen (101, 118, 117, 116, 115, 106, 301, 302) befindet sich Filzteppich, der einmal wöchentlich gesaugt und einmal jährlich nass gereinigt wird. Der Boden des Raumes 304 ist mit Parkett ausgelegt. Ein tägliches Reinigen dieser Böden ist unerlässlich. Tische werden in allen Räumen einmal wöchentlich feucht abgewischt. In Zeiten der Pandemie werden Tische täglich gereinigt.

Die Wände der Flure und Zimmer sind vorsichtig abwaschbar, sodass entstehende Flecken und Striemen beseitigt werden können. Dies wird mindestens einmal im Schuljahr durch die Reinigungskraft durchgeführt.

Die Schüler verfügen über Garderobenschränke, die zu zweit genutzt werden.  Dort hängen die Schülerinnen und Schüler ihre Jacken sowie Sporttaschen hinein und stellen ihre Straßenschuhe ab. Die Sportkleidung ist mindestens jedes Wochenende mit nach Hause zu nehmen, um eine regelmäßige Reinigung zu gewährleisten. Hierüber sind die Eltern im ersten Elternabend jedes Schuljahres durch den Klassenlehrer zu informieren.

Die Klassenräume sind sehr groß und hell. Die Fenster sind mit Jalousien versehen, um vor blendender Sonne, jedoch nicht vor Wärme zu schützen. Im Sommer heizen sich die oberen Klassenräume sehr stark auf, sodass ein regelmäßiges Lüften der Zimmer notwendig ist. Alle Räume können mit Kippfenstern belüftet werden.  Aufgrund der Raumakustik ist auf eine ruhige Kommunikation zu achten, um Lärmbelastung zu verringern. Über entsprechende Dämmmaßnahmen wird mit dem Schulträger regelmäßig verhandelt.

Die Toiletten für Schüler befinden sich im Erdgeschoss und sind gefliest. Die Lehrertoiletten sind im Vorraum zur Turnhalle verortet und ebenfalls gefliest.  Die Schülerinnen und Schüler sind in regelmäßigen Abständen darüber zu belehren, dass nach jedem Toilettengang die Hände mit Seife zu waschen sind. Außerdem werden die Kinder über die angemessene Nutzung der Toiletten belehrt, um Verstopfungen zu vermeiden. Trockentücher gegenüber der Waschbecken sind ausschließlich für das Abtrocknen der Hände zu verwenden.

Die Klassenzimmer sind nicht mit Waschbecken ausgestattet.  Besonders in den Wintermonaten kann keine ausreichende Hygiene durch regelmäßiges Händewaschen garantiert werden. Waschbecken befinden sich in den Toilettenräumen, jeweils eins in den Räumen K01, 014, 105, 106 und 117 sowie auf den Fluren der zweiten und dritten Etage sowie in den Umkleideräumen der Mädchen und Jungen.

Ein Desinfektionsspender wurde ausschließlich im Krankenzimmer angebracht. Im Lehrerzimmer, dem Sport- Vorbereitungsraum und im Sekretariat stehen kleine Flaschen zur Händedesinfektion bereit.

Der Speisebereich befindet sich im Keller und ist mit Linoleum ausgelegt. Er unterteilt sich in zwei Speiseräume, die von Oberschule und Grundschule genutzt werden und einen Raum für die Essenausgabe. Da diese Küchenräume an die Firma „Rothenburger Verpflegung“ der Essensversorgung vermietet sind, gilt der entsprechende Hygieneplan.

Schulisches Personal nutzt den Speiseraum nach Absprache zum Schneiden von Obst und Gemüse im Rahmen des EU- Schulprogramms und dem Ganztagsangebot „Kochen und Backen“. Dies betrifft jeweils einen Tag pro Woche. Beim Schneiden von Obst und Gemüse werden Gummihandschuhe getragen. Das Betreten der Essensausgabe ist dabei nur Frau Hohberg gestattet. Sie besitzt einen Gesundheitspass. Wurde der Speiseraum durch die Schule genutzt, achtet Frau Hohberg darauf, dass die Arbeitsplätze wieder feucht gereinigt werden und der Boden sauber ist. Es dürfen keine Speisen, ihre Reste oder verschmutztes Geschirr im Raum stehen bleiben. Abfälle werden getrennt entsorgt. Arbeiten Kinder im Speiseraum mit, waschen sie vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln ihre Hände gründlich mit Seife.

Die Sporthalle befindet sich im Schulgebäude. In den Umkleidekabinen befinden sich jeweils für Jungen und Mädchen ein Raum zum Waschen und ein Raum zum Umkleiden. Die Sportlehrer achten auf zweckmäßige Sportkleidung. Strumpfhosen und Unterhemden werden für den Sportunterricht ausgezogen. Socken werden umgezogen. Schmuck, Uhren, Kopftücher und lockere Zahnspangen werden vor dem Unterricht entfernt. Entsprechende Belehrungen der Kinder erfolgen regelmäßig im Schuljahr. Im ersten Elternabend des Schuljahres werden die Eltern aktenkundig belehrt. Im Vorbereitungsraum der Turnhalle befinden sich ein fest installierter Erste Hilfe Kasten und eine lose Erste Hilfe Tasche für den Sportunterricht auf der Eiswiese.

In der ersten Etage befindet sich im Raum 106 das Erste Hilfe Zimmer mit einer Krankenliege und einem fest installierten Erste Hilfe Schrank. Auf der Liegefläche wird eine Unterlage ausgelegt, die nach jeder Benutzung gewechselt wird. Außerdem wird die Liegefläche nach jeder Nutzung desinfiziert. Der Raum wird regelmäßig gelüftet. Im Lehrerzimmer ist der ein Erste Hilfe Kasten fest installiert. Die Erste- Hilfe Taschen und die Zahnbox sind in einem gekennzeichneten Schrank gelagert.

 

2. Reinigung und Desinfektion

Eine regelmäßige gründliche Reinigung häufig benutzter Flächen und Gegenstände ist unabdingbar für einen guten Hygienestatus. Eine Desinfektion muss dort vorgenommen werden, wo Krankheitserreger auftreten können und Möglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen. Desinfektionsmittel müssen so aufbewahrt werden, dass sie für das Personal jederzeit zugänglich und für Schülerinnen und Schüler nicht erreichbar sind. Die Reinigungswagen stehen auf den Fluren. Reinigungsmittel werden im Keller für Kinder unzugänglich aufbewahrt.

 

2.1 Umgang bei Erbrechen eines Kindes

Das schulische Personal achtet darauf, dass andere Kinder einen sicheren Abstand zum kranken Kind und dem Erbrochenen haben. Die Reinigung erfolgt über die Reinigungsfirma Engel.

  • Versorgung des Kindes – Eltern informieren
  • Information (auch über Sekretärin) an den Hausmeister – Abdeckung mit Bindemittel
  • Information (auch über Sekretärin) an die Reinigungsfirma (Herr Henschel) zur sofortigen Reinigung
  • Wechsel des Zimmers bis Reinigung erfolgte

 

2.2 Händewaschen

Das Händewaschen ist von allen an Schule beteiligten Personen gleichermaßen durchzuführen.

  • ca. 20 Sekunden mit Seife
  • nach jeder Verschmutzung, nach Reinigungsarbeiten
  • nach dem Toilettengang
  • vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln
  • vor der Einnahme von Speisen
  • nach Tierkontakt
  • nach Arbeiten im Schulgarten
  • nach dem Sportunterricht

 

2.3 Umgang mit Wunden

  • Handschuhe anziehen
  • Pflaster aufkleben oder Verband anlegen
  • Hände desinfizieren und Handschuhe entsorgen

 

2.4 Händedesinfektion

  • nach Kontakt mit Blut, Erbrochenem, Stuhl, Urin und anderen Körperausscheidungen
  • nach Kontakt  mit infektiösem Material
  • nach Kontakt mit Erkrankten
  • nach Ablegen der Einmalhandschuhe

 

 

 

3. Erste Hilfe und Unfallverhütung

Bei Bagatellwunden ist die Wunde mit einem sterilen Material abzudecken. Der Ersthelfer trägt Einmalhandschuhe und muss sich vor und nach dem Helfen die Hände desinfizieren.  Die Eltern werden informiert und der Unfall im Unfallbuch vermerkt.

Das Personal erhält aller 2 Jahre (Ersthelfer/ Sportlehrer) bzw. 4 Jahre eine Fortbildung in Erster Hilfe.

Die Verbandkästen müssen den Normen DIN 13169 „Verbandkasten E“ (groß) oder DIN 13157 „Verbandkasten C (klein) entsprechen.

 

4. Hinweise zur Medikamentengabe

Alle notwendigen Hinweise und entsprechende Formulare befinden sich im Anhang. Über Kinder, die besondere Erkrankungen haben, wird regelmäßig in den Dienstberatungen gesprochen.

 

 

5. Aufforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Personen, die an einer im §34 (1) des Infektionsschutzgesetzes genannten ansteckenden Krankheit erkrankt sind, bei denen Verdacht darauf besteht oder die an Krätze oder Läusebefall leiden; Personen, die die in §34 (2) genannten Erreger ausscheiden bzw. die in §34 (3) genannten Kontaktpersonen dürfen so lange nicht ihrer Tätigkeit nachgehen, bis sie nach ärztlichem Urteil (außer Kopflausbefall) wieder arbeitsfähig sind.

Eltern, deren Kinder an einer der in §§34 (1) bis (3) genannten Erkrankungen leiden, sind darüber zu belehren, dass sie verpflichtet sind, die Erkrankung umgehend zu melden und die Kinder zu Hause zu belassen (Sonderregelung bei Läusebefall).

Tritt eine meldepflichtige Krankheit während des Schulbesuchs auf, so müssen die Eltern/ Personensorgeberechtigten des Schülers darüber schriftlich, persönlich oder telefonisch informiert werden. Den anderen wird anonym durch Aushänge im Schuleingangsbereich der Sachverhalt dargestellt.

Es ist darauf zu achten, dass Risikogruppen (z.B. Schwangere) des Lehrpersonals schnellstmöglich vom Schulbetrieb befreit werden.

 

5.1 Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen:

Von Personensorgeberechtigten gemeldete Erkrankungen nach §34 (1,2,3) müssen vom Leiter der Einrichtung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Maßnahmen:

  • Isolierung Betroffener
  • Verständigung von Erziehungsberechtigten
  • Sicherstellung möglicher Infektionsquellen
  • Sondermaßnahmen bei Magen- Darm- Erkrankungen, Kopfläusen und Krätze (siehe Anlage)

 

Meldeinhalte:

  • Art der Erkrankung bzw. des Verdachtes
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht
  • Anzahl der Erkrankten (bei Häufungen)
  • Anschrift
  • Erkrankungstag
  • Kontaktpersonen (Einrichtung, Elternhaus, Geschwister)
  • ggfs. Art des Untersuchungsmaterials, Nachweismethode, Untersuchungsbefund
  • Name, Anschrift, Telefonnummer des Arztes bzw. der Einrichtung

Alle anderen Personensorgeberechtigte müssen durch die Leitung anonym informiert werden.

 

5.2 Besuchsverbot und Wiederzulassung

Im Infektionsschutzgesetz § 34 ist verankert, bei welchen Infektionen für die Kinder und Jugendlichen ein Besuchsverbot für Einrichtungen besteht. Der erneute Besuch der Schule ist nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes dann wieder zulässig, wenn die ansteckende Erkrankung abgeklungen bzw. nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. In der Praxis hat sich ein entsprechendes schriftliches Attest des behandelnden Arztes oder des zuständigen Gesundheitsamtes bewährt.

 

6. Sonstige Festlegungen

6.1 Umgang mit Lebensmitteln bei GTA „Gesunde Ernährung“ und „Kochen und Backen“

  • vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln Hände waschen
  • Belehrungen zum Verhalten in der Küche und der Nutzung von Haushaltsgegenständen (z. B. Messer)
  • Entsorgung von Lebensmitteln, die auf den Boden fallen
  • bei Bedarf Waschen der Lebensmittel
  • jeder benutzt sein Besteck
  • Entnahme des Essens auf eigene Gefäße
  • Husten und Niesen mit Abstand zu den Lebensmitteln in die Armbeuge
  • Reinigung von Geschirr und Besteck zur Wiederverwendung

 

6.2 Abfallbeseitigung

In jedem Klassenraum stehen offene Behälter für den Abfall. Es wird Papier von restlichem Müll getrennt. Die Eimer werden täglich geleert. Die Abfallbeseitigung erfolgt nach dem Reinigungsplan der Firma Engel. In jedem Flur befindet sich jeweils ein geschlossener Abfallbehälter.

 

 

6.3 Umgang bei Zeckenbiss

Laut Beschluss der Melanchthon Grundschule entfernen Lehrkräfte und schulisches Personal keine Zecken. Die Eltern werden informiert. Bei Schulfahrten werden die Eltern informiert und ggfs. ein Arzt aufgesucht.

 

6.4 Kinder mit besonderen Krankheiten

Schüler, die besondere Allergien oder gesundheitliche Einschränkungen haben und täglich ein Notfallset bei sich tragen, sind auf der Vorderseite des Klassenbuchses deutlich vermerkt. Zudem befindet sich an deren Spind ein Notfallkreuz.

 

6.5 Vorbeugung und Schädlingsbekämpfung

Gesundheitsschädlinge sind Tiere, durch die Krankheiten auf den Mensch übertragen werden können.

 

6.6 Schwimmunterricht

Die Schülerinnen und Schüler gehen zu Fuß in die Schwimmhalle. Jedes Schwimmgruppe wird von zwei Begleitpersonen beaufsichtigt. Eine Mund- und Nasenbedeckung in der Pandemiezeit ist nicht notwendig. Vor und nach dem Schwimmen müssen alle Kinder gründlich duschen. Nach dem Schwimmunterricht werden die Haare getrocknet, um Erkrankungen vorzubeugen.

 

 

7. Maßnahmen im Pandemiefall (speziell Corona)

7.1 Rechtsgrundlagen

Als Grundlagen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen liegen die Allgemeinverfügung sowie die Corona Schutzverordnung vor. Darin sind die wesentlichen Maßgaben und Handlungsvorgaben schriftlich fixiert. Ergänzende Hinweise vom LaSuB bzw. SMK konkretisieren die Maßgaben.

 

7.2 Maßnahmen im Schulgebäude

7.2.1 Gewährleistungen der gründlichen Händehygiene

Nach Absprachen mit dem Schulträger wurden zunächst an allen Waschbecken Seifenspender bzw. Halterungen für Trockentücher nachgerüstet. Zudem wurden im Fliesenraum drei Waschbecken angebracht (s. Anl.5). Im Eingangsbereich des Haupteingangs wurde ein Hygienespender für Erwachsene aufgestellt.

Gefährdungshinweis: häufiges Händewaschen kann zu trockenen oder spröden/ rissigen Händen führen - regelmäßiges Eincremen der Hände 

7.2.2 Wahrungen des Abstandes

Die Einhaltung eines Abstandes von 1,50m ist in der Grundschule nur partiell umsetzbar. Das Schulgebäude verfügt nur über einen Treppenaufgang, sodass der Abstand nur über Belehrungen und entsprechende Markierungen eingehalten werden kann. An jedem Treppenauf- bzw. abgang sind schwarz-gelb farbige Pfeile angebracht, die die Laufrichtung markieren (s. Anl.7). Im Flurbereich zu den Toiletten, im Flurbereich zur Essenverteilung sowie vor den Waschbecken der einzelnen Etagen wurden Abstandstreifen auf den Boden angebracht, um Ansammlungen von Personen zu vermeiden (s. Anl.1, 3, 6). Im Speiseraum wurden die Stühle und Tische nach den vorgegebenen Abstandsregeln gestellt. An einem Tisch sitzen jeweils zwei Kinder.

 

7.2.3 visuelle Hygienehinweise

Im Eingangsbereich Parterre befindet sich ein Aufsteller. Darauf wurden die wichtigsten Hygieneregeln visualisiert (s. Anl. 8 und www.materialwiese.de). Bilder dieses Aufstellers waren in den Klassenzimmern ebenfalls wiederzufinden. In den Toiletten und an allen Waschbecken sind  vorgegebene Hygieneregeln zum richtigen Händewaschen angebracht.

 

7.2.4 Maskenpflicht

In der Schule ist das Tragen auf den Gängen und auf den Toiletten verpflichtend, da der Abstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann. In den Klassenzimmern und auf dem Schulhof ist das Tragen einer Maske nicht erforderlich, da die Gruppenkonstanz gewahrt wird. Es werden mindestens so genannte OP Masken getragen. Schals und Tücher sind keine Alternativen, um der Maskenpflicht gerecht zu werden.

Gefährdungshinweis: Kinder mit Brillen - Sturzgefahr (regelmäßige Belehrungen); Kinder mit Allergien (ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht)

7.3 Maßnahmen im Klassenzimmer

In den Klassenzimmern (Lehrerzimmer) befindet sich der Handlungsleitfaden zum Vorgehen, wenn ein Kind Symptome von Covid 19 zeigt (s. Anl. 9). Zudem sind in jedem Klassenraum (Lehrerzimmer) die typischen Symptome von Covid 19 aufgeführt (s. Anl. 10).

Die Sitzordnung wird festgelegt und nur bei triftigen Gründen geändert, um Übertragungen von Viren zu vermeiden. 

 

7.4 Maßnahmen für das Kollegium

Alle am Schulleben beteiligten Personen werden regelmäßig zu folgenden Punkten belehrt (s. Anl. 11):

- Abstand achten

- keine Mischung der Gruppen

- nicht zum Schulpersonal gehörige Personen betreten nur in Ausnahmen das

  Gebäude mit Mund- Nasenschutz – die Anwesenheit wird mit Name und Zeit

  des Aufenthaltes dokumentiert (Liste im Sekretariat)

- Räume regelmäßig lüften

- Personen mit Symptomen dürfen das Gebäude nicht betreten (Belehrungen

  aktenkundig)

- schulfremde Personen müssen einen negativen Selbsttest vorweisen, der nicht älter als 72h ist, um das Schulgelände betreten zu dürfen

- Kinder, die Symptome zeigen oder andere Krankheiten haben, werden

   isoliert, bekommen einen Mundschutz und werden von den Eltern abgeholt

 

7.5 organisatorische Maßnahmen

7.5.1 Einlass zu Schulbeginn

Um eine Ansammlung von Personen vor der Schule zu vermeiden, werden mehrere Eingänge zur Verfügung gestellt. Somit wird der Gruppenmischung entgegengewirkt. Zudem kann das gründliche Händewaschen recht zügig umgesetzt werden. Außerdem wurde die Zeit des Ankommens auf die Zeit von 7.15 Uhr bis 7.40 Uhr festgelegt. Diese Gleitzeit ermöglicht das kontrollierte Betreten des Schulhauses.

Die Türen stehen offen, damit Klinken nicht berührt werden müssen.

Folgende Regelung wurde getroffen:

Eingangsbereich

Klasse

Händewaschen

Haupteingang

1a, 1b, 1c, 3a, 3b, 4a, 4b

Aufsicht vor der Tür

1a – im Keller

1b – im Klassenzimmer

1c – auf der Toilette

4a – auf der Toilette

4b – 1. Etage im Raum 105

3a – 2. Etage auf dem Flur

3b – im Keller

Hortgebäude

2a, 2b, 2c

Aufsicht durch Hort und eine Person der Schule

im Hortgebäude

Nach dem Händewaschen begeben sich die Kinder direkt in ihr Klassenzimmer. Die Klassen 2 werden in getrennten Räumen im Hort beaufsichtigt. Der Klassenlehrer holt die Kinder gestaffelt 7.35 Uhr ab.

 

7.5.2 Unterrichts- und Pausengestaltung

Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind zeitlich versetzt. Die Kinder der Klassen 1 und 2 haben nach der ersten Unterrichtsstunde Hof- und Frühstückspause. Die Klassen 3 und 4 führen ihre Pause in der dritten Unterrichtsstunde durch.

 

Klassen 1/ 2

Klassen 3/ 4

7.45 – 8.30 Uhr

1. Stunde

1. Stunde

8.30 – 9.15 Uhr

Frühstücks- und Hofpause

2. Stunde

9.15 – 10.00 Uhr

2. Stunde

Frühstücks- und Hofpause

10.10 – 10.55 Uhr

3. Stunde

 

10.00 – 10.45 Uhr

 

3. Stunde

11.05 – 11.50 Uhr

4. Stunde

 

10.55 – 11.40 Uhr

 

4. Stunde

11.40 – 12.10 Uhr

 

Mittagessen

11.50 – 13.oo Uhr

Mittagessen

 

12.10 – 12.55 Uhr

 

5. Stunde

 

Um Ansammlungen an der Toilette zu vermeiden, nutzen die Schülerinnen und Schüler auch die Unterrichtszeit für Toilettengänge.

Kinder mit Migrationshintergrund der DaZ – Stufe 1 haben individuelle DaZ- Förderung, da die Klassen nicht gemischt werden dürfen.

Der Schulhof ist in drei Teile aufgeteilt, um die homogene Gruppe beibehalten zu können.

Teil 1 – Spielplatz Grundschule (vorderer Bereich)

Teil 2 – Fußballfeld (mittlerer Bereich)

Teil 3 – Spielplatz Hort (hinterer Bereich)

Absprachen mit Hort und der Oberschule Melanchthon sind unabdingbar.

 

7.5.3 Kinder mit Symptomen

Kinder mit Symptomen werden umgehend im Raum 106 isoliert und erhalten einen Mund- und Nasenschutz. Die Eltern werden informiert und das Kind wird abgeholt. Die Eltern müssen einen Arzt aufsuchen.

 

7.5.4 Frühstück und Mittagessen

Vor und nach den Mahlzeiten werden die Hände gründlich gewaschen. Das Essen wird im Klassenzimmer am eigenen Platz eingenommen. Das Mittagessen wird in Assietten geliefert und von schulischem Personal mit Handschuhen in die Klassen verteilt. Die Aufsicht teilt das Essen innerhalb der Klasse aus.

 

 

7.6 Selbsttests

7.6.1 allgemeine Regelungen

Schüler*Innen und Lehrer*Innen müssen sich wöchentlich zweimal einen Selbsttest durchführen. Das schulische Personal testet am Montag vor Unterrichtsbeginn und Mittwoch nach dem Unterricht nach dem Vier- Augen- Prinzip.

Das Betreten des Schulhauses ohne einen gültigen Selbsttest oder einen entsprechenden Nachweis (Impfnachweis, Nachweis einer vorherigen Infektion mit SARS-CoV-2, Test von Testzentrum) ist nicht gestattet.

Die Schüler testen sich mit der Lehrkraft am Montag und Mittwoch in der ersten Unterrichtsstunde. Voraussetzung für den Selbsttest ist die Einwilligungserklärung der Eltern. Liegt diese nicht vor, kann sich das Kind nicht testen, die Eltern werden informiert und das Kind wird abgeholt, wenn keine Zustimmung der Personensorgeberechtigten erfolgt.

Bis zum Testergebnis wird seit dem 28.04.2021 die Maske getragen, auch wenn im Wechselmodell unterrichtet wird und der Abstand von 1,5om gewährleistet ist. Andernfalls muss die gesamte Gruppe in Quarantäne, wenn ein positiver Fall auftritt. 

Die Ergebnisse werden in vorbereiteten Listen erfasst. Kinder, die sich dem Test verweigern, werden in einem separaten Raum (Raum 105) beaufsichtigt und von den Eltern abgeholt. Sollten sich mehrere Kinder aus unterschiedlichen Klassen in diesem Raum befinden, wird eine Maske getragen oder die Kinder auch in der Bibliothek beaufsichtigt. Bei einem positiven Testergebnis wird das Kind in den Raum 106 untergebracht und trägt einen Mund- Nasen- Schutz. Die Eltern sowie das Gesundheitsamt werden informiert und das entsprechende Kind wird abgeholt.  

Die Eltern können auf schriftlichen Antrag eine Bestätigung des Testergebnisses durch die Schule erhalten.

Kinder, die am Tag des Selbsttests krank sind, werden am Dienstag, Donnerstag bzw. Freitag vor Unterrichtsbeginn in einem separaten Raum getestet. 

 

7.6.2 Art des Selbsttests

Bei den Selbsttests handelt es sich um folgendes Produkt:

Rapid SARS-CoV-2 Antigen Test

Firma: Xiamen Boson Biotech Co., Ltd.

90-94 Tianfeng Road, Jimei North Industrial Park, Xiamen, Fujian 361021, P.R. China

Die Gebrauchsanweisung ist in Anlage 14 einzusehen.

 

7.6.3 Testdurchführung:

Vor dem Austeilen der Selbsttests werden die Hände gründlich gewaschen bzw. desinfiziert und Papiertücher auf die Bank gelegt, um die Bank nicht zu verschmutzen. Der Raum wird vorher gut gelüftet. Im Raum steht ein Mülleimer mit reißfestem Beutel. Auf jedem Gang steht ein großer Müllbehälter, in welchen nach Durchführung der Selbsttests die Bestandteile entsorgt werden. Die Behälter auf den Gängen werden nach der Testung vom Hausmeister wieder aufgeräumt. Die Lehrkraft trägt beim Ausgeben der Testbestandteile Einmalhandschuhe, wenn die Tests nicht einzeln verpackt sind. Die Testbestandteile werden ausgeteilt. Anschließend werden die Schritte, wie im Erklärvideo (www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html) beschrieben, durchgeführt. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Kinder beim Öffnen des Flüssigkeitsbehälters einen ausreichenden Abstand zu den Augen halten, damit die Flüssigkeit nicht in die Augen spritzen kann. Nach der Durchführung wird der Müll entsorgt und der Test bleibt 15 – 20 Minuten liegen. In dieser Zeit verbleiben die Schülerinnen und Schüler an ihrem Platz und tragen die Maske. Anschließend prüft die Lehrkraft die Ergebnisse und erfasst diese. Ungültige Tests werden wiederholt.

Gefährdungshinweis: Spucktest für Kinder, die auf Test mit dem Stäbchen allergisch reagieren oder wenn Selbsttest die Gesundheit anderweitig physisch oder psychisch beeinflusst (Meldung bei der Schule)

 

7.7 Wechselmodell

Bei einem Inzidenzwert von über 165 findet der Schulbetrieb für die Klassen 1 bis 3 nicht mehr im Präsenzunterricht statt. Klasse 4 gilt als Abschlussklasse und wird in Form des Wechselmodells in der Schule unterrichtet. Dabei werden die Klassen 4 jeweils in zwei Gruppen geteilt. Jede Gruppe wird in einem separaten Raum von einer Lehrkraft unterrichtet. Die Gruppe bleibt im Unterricht und in der Pause konstant. Die Schüler bleiben in der Unterrichtszeit im vorgesehenen Raum. Nur die Lehrkraft wechselt den Raum. Die Tische sind in einem Abstand von 1,50m gestellt. In den Pausenzeiten wird weitestgehend auf den Abstand geachtet, was bei Schülern in diesem Altern nicht immer umsetzbar ist.

Es wird darauf geachtet, dass sich die Kinder der Notbetreuung und Kinder der Klassenstufe 4 ebenfalls nicht begegnen, indem Pausenzeiten versetzt organisiert sind.

 

Liegt die Inzidenz fünf aufeinanderfolgende Tage unter 165 tritt das Wechselmodell für alle Klassen am übernächsten Tag in Kraft. Alle Klassen werden in zwei Gruppen aufgeteilt und erhalten wöchentlich im Wechsel Präsenzunterricht und Aufgaben für die häusliche Lernzeit. Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind ebenfalls versetzt, analog zu den Abläufen im eingeschränkten Regelbetrieb.

Die Kinder der Notbetreuung sollen weitestgehend keinen Kontakt mit den Schülern im Präsenzunterricht haben. Begegnungen im Schulhaus lassen sich nicht vermeiden. Dafür besteht die Maskenpflicht zum Schutz.

Hort und Schule sprechen sich bei der Zusammensetzung der Gruppen ab, um die Gruppenmischung gering und übersichtlich zu halten. Personelle und räumliche Grenzen ermöglichen keine Gruppenkonstanz von Früh- bis Späthort.

 

8. Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1                   Eingangsbereich Haupteingang/ Flurbereich Erdgeschoss

Anlage 2                   Aufsteller Toilette/ Waschbecken Schülertoilette

Anlage 3                   Flurbereich zum Speisesaal

Anlage 4                   Flurbereich zum Speisesaal

Anlage 5                   Waschbecken im Fliesenraum

Anlage 6                   Flurbereich 1. Stock/ Waschbecken Raum 105

Anlage 7                   Markierungen zur Laufrichtung im Treppengang

Anlage 8                   Aufsteller Hygienehinweise im Eingangsbereich

Anlage 9                   Handlungsvorgaben bei Symptomen (u.a. Corona)

Anlage 10                Symptome Corona          

Anlage 11                Belehrungen

Anlage 12                Aushang Krisenstab

Anlage 13                Formular „Qualifizierte Selbstauskunft“ 

Anlage 14                Gebrauchsanweisung Selbsttest

 

Anlage 14

https://www.gs6.goerlitz.de/images/Melanchton/Hygieneplantabellarisch.pdf